Hier ist schnell
und einfach eine Versicherung für Ihre Reise zu buchen:
Wir empfehlen
bei langfristig gebuchten Reisen mindestens eine
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und ggf. eine Auslandskrankenversicherung,
Sie können alle Versicherungen, die eine Reise-Rücktrittsversicherung enthalten zusammen mit der Reisebuchung – jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn – abschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Für Last-Minute-Flugreisen, die 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt gebucht werden, gelten in der Last-Minute-Reise-Rücktrittsversicherung besonders günstige Konditionen. Alle übrigen Reiseversicherungen können Sie jederzeit vor Reiseantritt abschließen. Der Versicherungsschutz beginnt sobald Sie die Versicherungsprämie gezahlt haben.
zu den Buchungsassistenten:
Reise-Rücktritt-/Abbruch-Versicherung (Einzelreise)
Jahres-Reiserücktrittversicherung (alle Reisen)
Reiseversicherungs-Pakete
Reiseversicherungspakete für Schiffsreisen
Auslands-Krankenversicherung (bis 365 Tg.)
oder
ERGO Reiseversicherung (alle Tarife) - HIER klicken
Als
Schiffsreisen gelten grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser:
z.B. Segeltörns, Yachtcharter, Hochsee- und Flußkreuzfahrten
Ausnahmen: Hausboote, Fährpassagen (=Mietobjekt),
Nil-Kreuzfahrten
Charterversicherungen
der Hamburger Yacht-Versicherung
oder
Pantaenius Charterversicherungen - auch Reiserücktrittversichung
Wenn Sie die Kaution, die Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchkosten, Ihre Haftpflicht als Skipper des Bootes, eine Auslandsreisekranken- oder Unfallversicherung versichern möchten, können sie das bei unserem Versicherungspartner Pantaenius! Klicken Sie einfach hier.
Die Pluspunkte der Pantaenius Charter-Versicherung:
- Gültig für eine Reisedauer von 1 bis 60 Tagen!
- Deckung für 1 bis 16 Personen!
- Charter für das gesamte Boot (einschließlich RIBs und Jetskis) oder Kabinencharter!
- Freie Wahl unter den 5 angebotenen Versicherungen!
- Abschluss ist bis zum Tag der Übernahme des Bootes für alle Garantien möglich (jedoch mit Einschränkungen für die Rücktrittskostenversicherung)!
- Kein Preisunterschied für Charterreisen in Europa/Mittelmeer, der Karibik, dem Indischen Ozean und Polynesien!
|
|
|
Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich
eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern
mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil
erhebliche Eigenanteile zu zahlen.
Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten
Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung
abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten
nicht erstattet.
Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen
beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer
administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch
die Krankenversicherung erhalten.
kontakt/impressum
|