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Reiseversicherung, Reiserücktrittversicherung, für Segelreisen und andere Reisen,
Reiseversicherungen

Hier ist schnell und einfach eine Versicherung für Ihre Reise zu buchen:

Wir empfehlen bei langfristig gebuchten Reisen mindestens eine
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
und ggf. eine Auslandskrankenversicherung,

Sie können alle Versicherungen, die eine Reise-Rücktrittsversicherung enthalten zusammen mit der Reisebuchung – jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn – abschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Für Last-Minute-Flugreisen, die 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt gebucht werden, gelten in der Last-Minute-Reise-Rücktrittsversicherung besonders günstige Konditionen. Alle übrigen Reiseversicherungen können Sie jederzeit vor Reiseantritt abschließen. Der Versicherungsschutz beginnt sobald Sie die Versicherungsprämie gezahlt haben.

zu den Buchungsassistenten:

Hanse Merkur Reiseversicherungen

Reise-Rücktritt-/Abbruch-Versicherung (Einzelreise)

Jahres-Reiserücktrittversicherung (alle Reisen)

Reiseversicherungs-Pakete

Reiseversicherungspakete für Schiffsreisen

Auslands-Krankenversicherung (bis 365 Tg.)


oder

ERGO Reiseversicherung (alle Tarife) - HIER klicken

ERGO Reiseversicherung

Als Schiffsreisen gelten grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser:
z.B. Segeltörns, Yachtcharter, Hochsee- und Flußkreuzfahrten
Ausnahmen: Hausboote, Fährpassagen (=Mietobjekt), Nil-Kreuzfahrten

 

Charterversicherungen der Hamburger Yacht-Versicherung

 
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Für die private Auslandsreise empfehlen wir Ihnen, grundsätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind für bestimmte Leistungen zum Teil erhebliche Eigenanteile zu zahlen.

Hinzu kommt, dass die Kosten für einen krankheits- oder unfallbedingten Rücktransport nach Deutschland nur durch eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgedeckt werden. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Rückführungskosten nicht erstattet.

Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.

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